DGfM warnt vor normativen Eingriffen in das DRG-System im Zuge der Hybrid-DRG-Entwicklung 2026

Offener Brief kritisiert Umsetzungsdruck und drohende Systemzerstörung durch aktuelle Pläne

Im Rahmen einer Klausurtagung vom 8. bis 10. Mai 2025 hat der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) scharfe Kritik an den geplanten normativen Eingriffen im Zuge der Einführung der Hybrid-DRG 2026 geäußert. In einem offenen Brief, der an zentrale Akteure im Gesundheitswesen – darunter das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), das InEK und das Institut des Bewertungsausschusses – versandt wurde, warnt die Fachgesellschaft eindringlich vor den Folgen der aktuellen Planungen.

Die DGfM betont, dass die derzeit vorgesehenen Vorgaben in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nicht umsetzbar seien. Sie würden das bestehende DRG-System faktisch sprengen, massive Bürokratieaufwüchse erzeugen und Kliniken dazu zwingen, stationäre Leistungen zu Niedrigpreisen (Discounttarif) anzubieten. Besonders kritisch sieht der Verband die Tatsache, dass diese normativen Eingriffe ohne belastbare Folgeabschätzungen erfolgen – ein Vorgehen, das laut DGfM im sensiblen Bereich der Krankenhausfinanzierung unverantwortlich sei.