Corona bringt Krankenhäuser in wirtschaftliche Notlage

Die Klinikverantwortlichen stellen gemeinsam fest: Der geplante Versorgungszuschlag, der den Kliniken für die Versorgung von -Patient*innen zugesprochen werden soll, ist für die Refinanzierung der entgangenen völlig unzureichend, da dieser nur kurzfristig die Liquidität verbessert, aber im Rahmen einer Ganzjahres-Ausgleichsregelung mit den Krankenkassen zurzeit wieder korrigiert werden muss. Die aktuelle Ausgleichsregelung für 2021 sieht vor, dass die reduzierten aktuellen Erlöse aufgrund der Corona-, die unter 98 Prozent der Erlöse des Jahres 2019 liegen, von den Krankenkassen anteilig nur zu 85 Prozent ausgeglichenwerden. Die Berechnungsgrundlage auf Basis 2019 bildet darüber hinaus nicht mehr die tatsächliche Kostenstruktur für das Jahr 2021 ab. Diese Regelung führt zu erheblichen Finanzierungslücken in den Kliniken. Schon die Absenkung auf 98 Prozent umfassen beispielsweise in den hier vertretenen regionalen Kliniken ein Volumen von über 10 . Euro. Dringend notwendig ist ebenso die Einführung einer Vorhalte-Komponente in der . Die Vertreter*innen der Kliniken fordern die politischen Verantwortlichen auf, dringend nachzujustieren und schnellstmöglich eine Neuauflage des -Rettungsschirmes auf den Weg zu bringen, um eine ausreichende Finanzierung der Kliniken sicherzustellen. „Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in den Kliniken benötigen stabile und vor allem verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für ihre Arbeit“, unterstreicht Bürgermeisterin Lisbach; „und zwar für das ganze Jahr 2021 und darüber hinaus coronabedingt für 2022.“ Es wird daher ein Mindererlösausgleich 100/100, also ein 100%iger Erlösausgleichsverlust im Vergleich zu 2019 durch den Bund gefordert. […]

Quelle: corona.karlsruhe.de

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