Bundesrat verweist Kürzung der Krankenhausfinanzierung in den Vermittlungsausschuss
Klinikverbund Hessen fordert Aufhebung der finanziellen Kürzungen bei den Krankenhäusern
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zu Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEG) in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, kommentiert: „Das ist einerseits schade, denn die Berücksichtigung der Kompetenzen der Pflegefachpersonen für die Gesundheitsversorgung und die Ermöglichung selbständiger Entscheidungen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten ist notwendig. Doch die Verknüpfung dieser wichtigen und notwendigen Regelungen mit der auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens hinzugefügten Kürzung der Krankenhausfinanzierung gefährdet die Krankenhausversorgung und deshalb ist die Überweisung in den Vermittlungsausschuss nicht nur zu begrüßen, sondern für die Krankenhäuser zwingend erforderlich.“
Hintergrund ist die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026. Laut Schaffert würden den Krankenhäusern dadurch rund 1,8 Milliarden Euro nicht nur einmalig entzogen, sondern auch in den Folgejahren fehlen, da die Basis der Krankenhausfinanzierung abgesenkt werde. Die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz wies in ihrer Bundesratsrede darauf hin, dass „eine kurzfristige Einsparung für die Krankenkassen auf Kosten der Krankenhäuser nicht helfe, wenn dadurch die Krankenhausversorgung der Menschen gefährdet werde.“
Schaffert erläutert weiter: „Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Krankenhäuser über die Förderung ihrer Investitionen und über sachgerechte Vergütungen für die Behandlung wirtschaftlich zu sichern. Bereits seit mehreren Jahren machen die meisten Krankenhäuser bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten jedoch Verluste, derzeit sind es rund 80 Prozent der Kliniken. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen mit kostensteigernden Vorgaben und Regelungen einerseits und einer Unterfinanzierung bei den Erlösen andererseits ist es unmöglich für die Krankenhäuser, die Patientinnen und Patienten kostendeckend zu behandeln, sie legen faktisch bei jeder Behandlung drauf.“
Zudem adressiere die Regelung nicht die eigentliche Ursache der Kostensteigerungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankenhausbereich, so Schaffert: „Diese Regelung wirke sich lediglich auf die mögliche Steigerung der Landesbasisfallwerte als Grundlage der Fallpauschalenvergütung aus. Der eigentliche Anstieg der GKV-Ausgaben im Krankenhausbereich sei jedoch durch das seit dem Jahr 2020 aus den Fallpauschalen ausgegliederte Pflegebudget entstanden, das durch diese Regelung in keiner Weise betroffen sei. Der durch die Fallpauschalen bedingte Kostenanstieg bei der GKV sei bereits seit Jahren unterdurchschnittlich und werde jetzt noch weiter beschnitten. Die Regelung hat für die GKV-Finanzen daher nur einen relativ geringen positiven Effekt, für die Krankenhäuser jedoch existenzbedrohende Nachteile.“
Der Klinikverbund Hessen hofft auf die Standhaftigkeit der Länder, um im Vermittlungsausschuss eine Aufhebung der Kürzungen zu erreichen.







Die geplante Streichung der Meistbegünstigungsklausel würde – wie Reinhard Schaffert richtig hervorhebt – nicht nur kurzfristig 1,8 Milliarden Euro entziehen, sondern die finanzielle Basis für die Folgejahre nachhaltig schwächen. In der Praxis heißt das, dass Kliniken weiterhin gezwungen wären, bei jeder Behandlung wirtschaftliche Verluste zu akzeptieren, was auf Dauer die Versorgungsqualität und die Investitionsfähigkeit gefährdet.