Brandenburgs Gesundheitsministerin Müller fordert Nachbesserung am „kleinen Sparpaket“

Klinikfinanzierung darf nicht auf dem Rücken der Krankenhäuser gesichert werden

Potsdam – Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller hat im Gesundheitsausschuss des Landtages eine Überarbeitung des sogenannten „kleinen Sparpakets“ der Bundesregierung gefordert. Ziel sei eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ohne die ohnehin belasteten Krankenhäuser zusätzlich unter Druck zu setzen.

Müller kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem Sparpaket jährlich bis zu 1,8 Milliarden Euro einsparen möchte, indem die Vergütungsanstiege für Krankenhäuser begrenzt werden. Sie warnte: „Diese drastische Kürzung würde die Krankenhäuser in einer ohnehin schwierigen Zeit hart treffen. Wir können die Lage der Krankenhäuser mitten im größten Transformationsprozess doch nicht noch weiter verschärfen! … Es bestünde die Gefahr einer kalten Strukturbereinigung.“

Vorgeschlagene Maßnahmen zur Entlastung der GKV:
  • Versicherungsfremde Leistungen: Krankenkassen sollen bedarfsgerechte Beiträge für versicherungsfremde Leistungen erhalten, etwa für SGB-II-Bezieher.
  • Mehrwertsteuer auf Arzneimittel senken: Eine Reduzierung könnte vier bis sieben Milliarden Euro einsparen.
  • Bereinigung von Doppelvergütungen: Einsparpotenzial von rund 400 Millionen Euro durch Anpassung der ärztlichen Gesamtvergütung.
  • Befristete Erhöhung des Herstellerabschlags: Eine Anhebung von 7 auf 9,5 Prozent könnte 750 Millionen Euro sparen.

Müller betonte: „Es ist unstrittig, dass wir den Druck auf die Krankenkassenbeiträge mindern müssen – aber nicht auf dem Rücken der Krankenhäuser. … Der Vermittlungsausschuss ist der richtige Weg, um in diesem komplexen Spannungsfeld eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl die Finanzen der Krankenversicherung stabilisiert als auch die Zukunft unserer Krankenhäuser sichert.“

Die Ministerin appellierte an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um eine gerechte Balance zwischen Beitragszahlern und Krankenhausfinanzierung zu gewährleisten.