BDR wies mediale Skandalisierung der radiologischen Kontrastmittelversorgung erfolgreich zurück

Die vom sog. Recherchenetzwerk von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aufgestellten Behauptungen, dass Radiologen eine medizinisch nicht indizierte, patientengefährdende Mengenausweitung in der Anwendung von Kontrastmittel verursachen und dadurch die in der von Kontrastmittelpauschalen gezahlten Vergütungen in der Höhe ungerechtfertigt, die Versichertengemeinschaft belastend und gegebenenfalls strafwürdig sind, hielten einem Faktencheck nicht stand.  Dies ist auch das Ergebnis einer gemeinsamen Erörterung anlässlich dieser medialen Unterstellungen beim Bundesministerium für Gesundheit in , bei dem Vertreter der   sowie der , der Länder-KVen, der Aufsichtsbehörden sowie des  BDR zugegen waren.  Weiterhin wurde festgestellt, dass die Forderung nach gesetzgeberischen Maßnahmen zur Beendigung dieses sogenannten Skandals jeder Grundlage entbehren. Sicher erinnern Sie sich, die berufsempörten Politiker von Links und den Grünen sowie Herr Lauterbach riefen ohne nähere Kenntnis der Fakten reflexartig nach staatsanwaltlicher Überprüfung. Dies wirft ein Licht auf das prinzipielle Vertrauen der von den Patienten in ihrer Eigenschaft als Wähler in die Parlamente geschickten Politiker gegenüber den Ärzten –  insbesondere gegenüber uns Radiologen.  […]

Pressemitteilung: Radiologenverband

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