BDA kritisiert Übergangsregelung zur Hybrid-DRG-Vergütung für Kinder

Anästhesie-Verband warnt vor Intransparenz und Verteilungskonflikten im EBM-System

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) begrüßt grundsätzlich die geplante Wiedereinbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Hybrid-DRG-Versorgung, kritisiert jedoch die von Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband vorgesehene Übergangsregelung zur Vergütung. Nach Ansicht des Verbandes führt das Modell zu Intransparenz und verlagert Vergütungsfragen aus dem vertragsärztlichen System in interne Absprachen zwischen Leistungserbringern.

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) bewertet die geplante Rückkehr von Kindern und Jugendlichen in die Hybrid-DRG-Versorgung grundsätzlich positiv. Ziel sei es, negative Folgen des zeitweisen Ausschlusses aus der Hybridversorgung abzumildern und die Versorgung dieser Patientengruppe zu stabilisieren.

Gleichzeitig lehnt der Verband die konkret vereinbarte Übergangslösung in ihrer aktuellen Ausgestaltung ab. Nach dem vorgesehenen Modell soll der Vergütungszuschlag ausschließlich vom operativen Leistungserbringer abgerechnet werden, während die Aufteilung der Vergütung zwischen den beteiligten Fachgruppen im sogenannten Innenverhältnis geregelt werden soll.

Kritik an fehlender Transparenz im Vergütungssystem

Der BDA sieht darin erhebliche strukturelle Probleme. Nach Einschätzung des Verbandes fehlt es insbesondere an Transparenz darüber, ob Zuschläge überhaupt abgerechnet werden, in welcher Höhe sie erfolgen und welcher Anteil den jeweiligen beteiligten Fachgruppen zusteht.

Diese Konstruktion verlagere Vergütungsfragen faktisch aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in individuelle Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern. Damit werde ein bislang kollektiv geregeltes System teilweise in private Absprachen überführt, was aus Sicht des Verbandes systematische und rechtliche Unsicherheiten schafft.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Kassenärztliche Bundesvereinigung) und der GKV-Spitzenverband (GKV-Spitzenverband) stehen im Zentrum der Kritik, da sie die Übergangsregelung gemeinsam entwickelt haben.

Bedeutung der Anästhesie in der Hybridversorgung

Besondere Kritik äußert der BDA mit Blick auf die Rolle der Anästhesiologie in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Gerade in diesem Bereich sei der Leistungsanteil der Anästhesie häufig entscheidend für die Komplexität des Eingriffs.

Erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Narkoseführung, personelle Ressourcen und präoperative Vorbereitung führten zu einem erheblichen Aufwand, der aus Sicht des Verbandes im aktuellen Vergütungsmodell nicht ausreichend abgebildet werde.

Alternative Modelle vorgeschlagen

Der BDA hatte im Vorfeld alternative Vergütungsmodelle vorgeschlagen. Dazu zählen unter anderem eine direkte Zuordnung der Zuschläge an die beteiligten Fachgruppen entsprechend bestehender Bewertungsrelationen im EBM sowie eine durch Kassenärztliche Vereinigungen gesteuerte Verteilung auf Basis klar definierter OPS-Kennzeichnungen.

Diese Vorschläge seien jedoch nicht berücksichtigt worden, was der Verband ausdrücklich kritisiert. Aus Sicht des BDA würden damit praktikable und transparente Lösungen ungenutzt bleiben.

Schritt Richtung Bundesgesundheitsministerium

Vor diesem Hintergrund kündigt der Verband an, das Bundesministerium für Gesundheit einzuschalten und eine aufsichtsrechtliche Prüfung der Regelung anzuregen. Ziel sei es, eine wirtschaftlich tragfähige und transparente Lösung für alle beteiligten Fachgruppen sicherzustellen.

Der BDA betont, dass die weitere Ambulantisierung nur gelingen könne, wenn alle beteiligten medizinischen Disziplinen angemessen und nachvollziehbar vergütet würden.

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