Bayerischer Krankenhausplan 2025 ((50. Fortschreibung)

Freistaat Bayern plant Umstellung auf leistungsgruppenbasierte Vergütung ab 2027

Der Krankenhausplan 2025 des Freistaates Bayern erfasst die stationären Versorgungseinrichtungen nach Standort, Bettenzahl, Fachrichtungen und Versorgungsstufe. Ergänzend enthält er Fachprogramme für spezifische Versorgungsschwerpunkte wie Kinder-Intensivstationen, Palliativversorgung und Akutgeriatrie.

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 12. Dezember 2024 wird ab dem 1. Januar 2027 die Vergütung von Krankenhausleistungen an die Zuweisung sogenannter Leistungsgruppen gebunden. Krankenhäuser, die nach dem DRG-System abrechnen, müssen bestimmte strukturelle Voraussetzungen erfüllen, um eine Leistungsgruppe zu erhalten. Während diese Gruppen aktuell nur eine entgeltrechtliche Funktion haben, könnte langfristig auch der Versorgungsauftrag auf dieser Basis neu definiert werden. Die finanzneutrale Übergangszeit bis Ende 2026 soll Krankenhäusern Zeit zur Anpassung geben.

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