Bayerische Krankenhausgesellschaft sieht Reform als tiefgreifenden Umbruch

Kliniken in Bayern müssen Leistungsgruppen neu beantragen – BKG warnt vor unklaren Folgen der Vorhaltevergütung

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) bewertet den Kompromiss zur Krankenhausreform grundsätzlich positiv, sieht jedoch weiterhin erhebliche Unsicherheiten für die Kliniken. Wie der Verband mitteilte, habe der angepasste Gesetzentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz nach der Einigung zwischen Bund, Ländern und Regierungsfraktionen den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages passiert. Aus Sicht der BKG wird die Reform die Versorgungsstrukturen in Bayern nachhaltig verändern.

Nach Einschätzung der stellvertretenden BKG-Geschäftsführerin Christina Leinhos sei es ein wichtiges Signal, dass der Bund in mehreren Punkten nachgebessert habe. „Wir sind erleichtert, dass die Krankenhausreform nun praxistauglicher wird“, erklärte sie laut Pressemitteilung der BKG. Einige ursprüngliche Regelungen der Reform hätten die Umsetzung für viele Kliniken erschwert und seien an der Versorgungsrealität vorbeigegangen. Als Beispiel nannte Leinhos spezialisierte Fachkliniken, die in der ursprünglichen Ausgestaltung der Reform teilweise nicht in das System der Leistungsgruppen gepasst hätten. Mit den vorgenommenen Anpassungen sei die Reform für viele Einrichtungen nun berechenbarer geworden.

Gleichzeitig macht der Krankenhausverband deutlich, dass die Umsetzung erhebliche organisatorische und strukturelle Auswirkungen haben wird. BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen betonte, dass in den Kliniken künftig sämtliche Leistungsgruppen neu beantragt werden müssten. „In den Kliniken wird nun jeder Stein umgedreht“, erklärte er. Schon jetzt sei absehbar, dass die Reform zu einer stärkeren Konzentration von Leistungen führen werde. Das konkrete Ausmaß der Veränderungen in Bayern werde jedoch erst im Laufe des Jahres 2026 sichtbar werden, wenn die Planungsprozesse weiter fortgeschritten sind.

Kritisch bewertet die BKG weiterhin mehrere Elemente des Reformkonzepts. Insbesondere das neue Vergütungsmodell der Vorhaltefinanzierung wird vom Verband als unsicherer Faktor beschrieben. Leinhos bezeichnete die Vorhaltevergütung als „Experiment“, dessen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken derzeit kaum abzuschätzen seien. Aus Sicht der Krankenhausgesellschaft bleibt damit eine zentrale Frage der Reform ungeklärt.

Darüber hinaus sieht der Verband zusätzliche Herausforderungen durch verschärfte Anforderungen an die Einrichtungen. So sollen künftig auch Pflegepersonaluntergrenzen als Prüfkriterium für die Erbringung von Leistungen gelten. Nach Darstellung der BKG könnte dies weitreichende Konsequenzen haben, etwa wenn Meldepflichten nicht eingehalten werden. In solchen Fällen drohe unter Umständen der Verlust ganzer Leistungsgruppen, was aus Sicht des Verbandes unverhältnismäßige Folgen für Krankenhäuser haben könne.

Vor diesem Hintergrund betont die BKG die Bedeutung einer ausgewogenen Umsetzung der Reform in den Ländern. Ziel müsse es sein, eine sinnvolle Konzentration spezialisierter Leistungen zu erreichen, ohne die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung zu gefährden. Zugleich verweist der Verband auf die bisherige Zusammenarbeit zwischen Planungsbehörden, Medizinischem Dienst und Krankenkassen in Bayern, die aus Sicht der BKG eine konstruktive Grundlage für die kommenden Umsetzungsprozesse darstellt.

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