Basisversorgungskliniken: Selbstverwaltung einigt sich auf Vergütung
GKV-Spitzenverband, DKG und PKV vereinbaren feste Pauschalen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen ab 2027
Für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen steht künftig ein eigenes Vergütungsmodell zur Verfügung. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV-Verband haben sich auf feste Vergütungspauschalen für drei Jahre verständigt. Die neuen Basisversorgungskliniken sollen voraussichtlich ab Januar 2027 starten und insbesondere kleineren Krankenhäusern eine Perspektive außerhalb der klassischen Leistungsgruppenlogik eröffnen.
Die geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V kommen einen entscheidenden Schritt voran. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf eine gemeinsame Vergütungsvereinbarung verständigt. Damit ist geregelt, wie die Leistungen der neuen Einrichtungen künftig finanziert werden sollen. Nach Angaben der Vertragspartner wurden für einen Zeitraum von drei Jahren feste Vergütungspauschalen vereinbart. Grundlage dafür waren Datenanalysen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Institute for Health Care Business (hcb).
Die Vereinbarung soll Krankenhäusern Planungssicherheit geben, die sich in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung umwandeln wollen. Erste Einrichtungen könnten nach derzeitiger Planung ab Januar 2027 ihren Betrieb aufnehmen.
Basisversorgung mit hoher Vorhaltekomponente
Die neuen Einrichtungen sollen unterschiedliche Versorgungsbereiche unter einem Dach verbinden. Vorgesehen sind stationäre Basisleistungen sowie ambulante und pflegerische Angebote.Im Mittelpunkt steht ein begrenztes stationäres Leistungsspektrum mit Schwerpunkt auf Innerer Medizin und Geriatrie. Behandelt werden sollen vor allem häufige und weniger komplexe Erkrankungen, insbesondere bei älteren Patienten. Dazu zählen unter anderem akute und chronische Infektionen, Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen, Anämien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, respiratorische Erkrankungen einschließlich COPD, gastrointestinale Erkrankungen sowie urogenitale Infektionen.
Intensivmedizinische und komplexe notfallmedizinische Leistungen gehören dagegen nicht zum vorgesehenen Leistungsspektrum.
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß bezeichnet die vereinbarte Vergütung ausdrücklich als „echte Vorhaltefinanzierung“. Aus Sicht der DKG sollen die neuen Einrichtungen vornehmlich in ländlichen Regionen dazu beitragen, ambulante und stationäre Versorgung stärker miteinander zu verzahnen.
Transformationschance für kleinere Krankenhäuser
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bleiben formal zugelassene Krankenhäuser. Sie unterliegen jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik, die ab 2028 verbindliche Grundlage für Krankenhausplanung und Vergütung werden soll.
Damit eröffnet das Modell kleineren Krankenhäusern eine alternative Entwicklungsperspektive. Sie können sich auf ein wohnortnahes Basisangebot konzentrieren, ohne sämtliche Anforderungen spezialisierter Leistungsgruppen erfüllen zu müssen.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sieht darin eine Chance, stationäre Überkapazitäten abzubauen und kleinere Häuser gleichzeitig in einer neuen Versorgungsfunktion zu erhalten.
Auch der PKV-Verband bewertet das Modell positiv. Direktor Florian Reuther verweist darauf, dass weniger komplexe stationäre Behandlungen weiterhin wohnortnah erbracht werden können, während anspruchsvollere Eingriffe stärker an spezialisierte Kliniken gebunden werden.
Vergütung soll Umbau der Krankenhauslandschaft absichern
Die Einigung ist für die praktische Umsetzung der Krankenhausreform von erheblicher Bedeutung. Bislang war offen, wie die wirtschaftliche Grundlage für die neuen Versorgungseinrichtungen konkret aussehen würde. Mit den nun vereinbarten Pauschalen entsteht erstmals ein verbindlicher Vergütungsrahmen. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Finanzierung stärker auf Vorhaltung und weniger auf einzelne stationäre Fallmengen ausgerichtet werden soll.
Welche konkreten Kliniken sich künftig zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen entwickeln, hängt allerdings weiterhin von den Entscheidungen der Länder und den jeweiligen regionalen Versorgungsstrukturen ab. Die medizinischen Leistungen, die von diesen Einrichtungen stationär erbracht werden dürfen, waren bereits im März 2026 festgelegt worden. Mit der Vergütungsvereinbarung liegt nun ein weiterer wesentlicher Baustein für den geplanten Start 2027 vor.




