Regiokliniken: 182.734 Euro Vorhaltepauschale je Bett ab 2027

Rheinland-Pfalz begrüßt Vergütungsmodell für sektorenübergreifende Versorgung – Finanzierung für maximal 50 Betten

Für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen wird die Finanzierung ab 2027 konkret: Die jährliche Strukturpauschale beträgt 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett, hinzu kommen 95 Euro Sachkosten je Belegungstag. Rheinland-Pfalz sieht darin Planungssicherheit für die von Gesundheitsminister Clemens Hoch als „Regiokliniken“ bezeichneten Einrichtungen und will das Modell für die regionale Neuordnung der Versorgung nutzen.

Die Finanzierung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V nimmt konkrete Formen an. Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums sieht die zwischen GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und PKV-Verband geschlossene Vereinbarung ab 2027 eine Kombination aus einer festen jährlichen Strukturpauschale und einer leistungsabhängigen Sachkostenpauschale vor. Siehe hierzu auch die PM der DKG/GKV/PKV.

Die Strukturpauschale beträgt 2027 bundeseinheitlich 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett. Zusätzlich werden 95 Euro je Belegungstag als Sachkostenpauschale vergütet. Die Finanzierung ist auf maximal 50 stationäre Betten je Einrichtung begrenzt.

Damit werden erstmals konkrete Größenordnungen des Vergütungsmodells für die neuen Basisversorgungseinrichtungen sichtbar.

Rheinland-Pfalz‘ Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt die Einigung. Der Minister hatte für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bereits zu Beginn der Umsetzung der Krankenhausreform den Begriff „Regioklinik“ geprägt.

Bis zu 9,14 Millionen Euro Strukturpauschale bei 50 Betten

Bei vollständiger Ausschöpfung der vorgesehenen 50 finanzierungsrelevanten Betten ergibt sich auf Basis der für 2027 genannten Pauschale rechnerisch eine jährliche Strukturfinanzierung von rund 9,14 Millionen Euro. Hinzu kommen die leistungsabhängigen Sachkostenpauschalen von 95 Euro je tatsächlichem Belegungstag.

Damit unterscheidet sich die Finanzierung grundlegend von einer ausschließlich fallbezogenen Krankenhausvergütung. Ein erheblicher Teil der Erlöse wird unabhängig von der konkreten Zahl behandelter Fälle über die vorgehaltene Struktur finanziert.

„Für die Häuser ist entscheidend, dass sie wissen, worauf sie sich finanziell einstellen können. Genau diese Planungssicherheit schafft die jetzt vereinbarte dreijährige Einführungsphase“, erklärt Hoch.

Die Vergütungsvereinbarung gilt zunächst für die Jahre 2027 bis 2029 und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Regiokliniken sollen ambulante und stationäre Versorgung verbinden

Rheinland-Pfalz sieht in dem neuen Versorgungsmodell insbesondere eine Möglichkeit, kleinere Krankenhausstandorte strukturell weiterzuentwickeln.

Die Regiokliniken sollen stationäre Basisversorgung mit weiteren medizinischen, ambulanten und gegebenenfalls pflegerischen Angeboten verbinden. Damit könnten sie in Regionen eine neue Versorgungsfunktion übernehmen, in denen klassische Krankenhausstrukturen langfristig nicht mehr in ihrer bisherigen Form aufrechterhalten werden können.

Hoch betont dabei, dass keine bundesweit identischen Versorgungsstrukturen entstehen sollen. Die konkrete Ausgestaltung müsse sich vielmehr am jeweiligen regionalen Bedarf orientieren.

„Die Regioklinik ist kein starres Modell, sondern ein Instrument, mit dem wir Versorgung neu organisieren können“, so der Minister.

Damit rückt neben der Finanzierung die konkrete regionale Ausgestaltung in den Mittelpunkt. Welche stationären, ambulanten und pflegerischen Angebote an einem Standort miteinander verbunden werden, kann sich entsprechend der jeweiligen Versorgungssituation unterscheiden.

Vergütungsmodell für drei Jahre abgesichert

Für Krankenhäuser ist neben der Höhe der Vergütung auch die Laufzeit der Vereinbarung relevant. Die Vertragspartner haben sich auf eine dreijährige Einführungsphase bis Ende 2029 verständigt. Während dieses Zeitraums ist die Vereinbarung nicht ordentlich kündbar. Eine Kündigung ist frühestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2029 möglich.

Vor Ablauf der Einführungsphase sollen die Regelungen umfassend überprüft werden. Dabei sollen sowohl praktische Erfahrungen als auch strukturelle und wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden.

Rheinland-Pfalz will konkrete Regiokliniken entwickeln

Nach der Einigung auf Bundesebene verlagert sich die Umsetzung zunehmend auf die Länder und Regionen. Hoch kündigt an, gemeinsam mit Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Kommunen konkrete Regiokliniken entwickeln zu wollen. Für Rheinland-Pfalz sollen die Einrichtungen zu einem Baustein einer erreichbaren und langfristig tragfähigen Gesundheitsversorgung werden.

Damit wird zugleich deutlich, dass die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen nicht lediglich als neues Vergütungsmodell verstanden werden. Sie sollen vielmehr eine strukturelle Alternative für Krankenhausstandorte darstellen, die im Zuge der Krankenhausreform künftig nicht mehr das bisherige stationäre Leistungsspektrum anbieten.