Ausgleichszahlungen für stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen

Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V haben, können eine Ausgleichszahlung für entgangene Einnahmen erhalten.

Eine entsprechende Vereinbarung hat der GKV-Spitzenverband mit den Verbänden der Leistungserbringenden beschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Ausgleichszahlungen für den Zeitraum vom 16. März bis 30. September 2020.

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