Ausgleichszahlungen für stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V haben, können eine Ausgleichszahlung für entgangene Einnahmen erhalten.
Eine entsprechende Vereinbarung hat der GKV-Spitzenverband mit den Verbänden der Leistungserbringenden beschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Ausgleichszahlungen für den Zeitraum vom 16. März bis 30. September 2020.




