Ärzteverband räumt Probleme mit Diagnosen in Patientenakten ein

Dokumentationspflicht und frühere Kassenanreize führten teils zu übertriebenen oder falschen Einträgen

Bielefeld – Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe habe eingeräumt, dass der Dokumentationszwang im Gesundheitssystem mitverantwortlich für fehlerhafte oder übertriebene Diagnosen in Patientenakten sei. Wie die Neue Westfälische berichtet, müssen Ärztinnen und Ärzte für jede Untersuchung eine medizinische Begründung angeben, damit diese von den Krankenkassen erstattet wird. Dadurch entstünden teils Einträge, „die wie ein Befund wirken, obwohl es sich nur um einen Verdacht handelt“.

Das Thema rückt durch die elektronische Patientenakte (ePA) zunehmend in den Fokus. Seit deren Einführung können gesetzlich Versicherte erstmals selbst Einblick in ihre medizinischen Daten nehmen – und stoßen dabei immer wieder auf nicht nachvollziehbare Diagnosen. Diese können laut Bericht zu Problemen bei Versicherungen, Bewerbungen oder beim Wechsel in die private Krankenversicherung führen.

Jens Grothues, Vorstandsmitglied des Hausärzteverbands Westfalen-Lippe, empfiehlt Patientinnen und Patienten daher ausdrücklich, ihre Akten zu prüfen und fehlerhafte Einträge korrigieren zu lassen. Besonders sensibel seien psychiatrische Diagnosen, die leicht zu einer Chronifizierung im System führen könnten. „Hier rate ich Ärzten zu Zurückhaltung“, so Grothues gegenüber der Zeitung.

Zudem bestätigte er, dass es vor einigen Jahren Anreizsysteme im Rahmen des Risikostrukturausgleichs gegeben habe:

„Da gab es Krankenkassenmitarbeiter, die durch Praxen gezogen sind und aufgefordert haben, kompliziertere Diagnosen zu verschlüsseln.“

Ziel sei gewesen, den Kassen höhere Ausgleichszahlungen zu sichern – ein Vorgehen, das laut Grothues inzwischen der Vergangenheit angehört.