Rund die Hälfte aller Menschen verbringen ihr Lebensende in einer Klinik – obwohl die meisten am liebsten zu Hause sterben wollen.
Thema: ÖkonomisierungPatientenverfügungSterbefälleÜberversorgung
Rund die Hälfte aller Menschen verbringen ihr Lebensende in einer Klinik – obwohl die meisten am liebsten zu Hause sterben wollen.
Der Leitfaden gibt Betroffenen die erforderlichen Bausteine zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung an die Hand und bietet dahingehend die Möglichkeit einer reflektierten Entscheidungsfindung.
4 T 8/20, 4 T 9/20, 4 T 10/20 | Landgericht Osnabrück
VI ZR 13/18 | Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.04.2019 – Bewertung Roos Nelskamp Schumacher & Partner
„Wir betonen ausdrücklich, dass eine Behandlung gegen den Patientenwillen bereits heute unzulässig und strafbar ist“
XII ZB 107/18 | Der Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2018
Siegfried T. hatte eine Patientenverfügung: Er wollte nicht pflegebedürftig werden – und keine unnötigen Intensivmaßnahmen. Doch man hielt den 79-Jährigen nach einem Herzstillstand noch sechs...