Anforderungen an wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

XII ZB 107/18 | Der Bundesgerichtshof, vom 14.11.

Der u.a. für Betreuungssachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit den Anforderungen befasst, die eine im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss.

Nach der des Senats entfaltet eine Patientenverfügung allerdings nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen. […] Weil die Betroffene für ihre gegenwärtige Lebenssituation eine wirksame Patientenverfügung erstellt hatte, ist diese bindend: Die Gerichte sind damit nicht zur Genehmigung des Abbruchs der lebenserhaltenen Maßnahmen berufen, sondern hatten die eigene Entscheidung der Betroffenen zu akzeptieren und ein Negativattest zu erteilen. […]

Bundesgerichtshof

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