Nach BGH-Urteil: Intensivmediziner fordern strenge Indikation und gewissenhafte Ermittlung des Patientenwillens
Nach dem urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu lebensverlängernden Maßnahmen ist die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und notfallmedizin (DIVI) besorgt, dass das Urteil missverstanden werden könne.
„Wir betonen ausdrücklich, dass eine Behandlung gegen den Patientenwillen bereits heute unzulässig und strafbar ist“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens (Foto), chefarzt der Klinik für Innere medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler sowie Sprecher der DIVI-Sektion Ethik. „Mit der BGH-Entscheidung wird aber unmissverständlich festgelegt, dass das Überleben eines Menschen als solches keinen Schadensfall darstellen kann, und dass Ärzte deshalb nicht schadenersatzpflichtig sind für eine Behandlung mit dem Ziel der Lebenserhaltung.“ Die DIVI fordert eine strenge Indikationsstellung und eine gewissenhafte Ermittlung und Beachtung des Patientenwillens. […]
Pressemitteilung: DIVI