Ein Kooperationsvertrag zwischen Krankenhäusern, der geeignet ist, die Wahlfreiheit gesetzlich Versicherter im Bereich der stationären Krankenhausversorgung zu beeinträchtigen und den Versorgungsauftrag eines Krankenhauses zu verkürzen, darf gekündigt werden

L 9 KR 172/20 B ER | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.06.2020