Die Abrechnung der stationären Behandlung im Rahmen einer klinischen Studie ist ausgeschlossen, wenn für den Versicherten ohne Integration in die Studie keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit bestanden hat

L 6 KR 46/18 | Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.04.2021