Nach der Prüfverfahrensvereinbarung ist es zulässig, mit Forderungen aufzurechnen, die in einer Sammelüberweisung mit Entlassdatum, Fall- und Rechnungsnummer sowie dem konkreten Zahlbetrag aufgeführt sind

B 1 KR 31/18 | Bundessozialgericht, Urteil vom 31.07.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr