Keine stationäre Vergütung für ein Krankenhaus, wenn der Patient die Aufnahme gegen ärztlichen Rat verweigert

S 3 KR 555/15 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 19.01.

Allein der Umstand, dass ärzte die Notwendigkeit einer stationären Behandlung annehmen, kann – so die Kammer – nicht auch dann zu einer Vergütung durch die führen, wenn der Versicherte das Krankenhaus verlässt und seine Einwilligung zu einer stationären Behandlung nicht erteilt […] Sofern wie Unterbringung und in Anspruch genommen werden, kann von diesem Einverständnis regelmäßig ausgegangen werden.

: Justiz
Urteilsbegründung: Justiz NRW

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