Keine stationäre Vergütung für ein Krankenhaus, wenn der Patient die Aufnahme gegen ärztlichen Rat verweigert
S 3 KR 555/15 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom 19.01.2017
Allein der Umstand, dass Krankenhausärzte die Notwendigkeit einer stationären Behandlung annehmen, kann – so die Kammer – nicht auch dann zu einer Vergütung durch die Krankenkasse führen, wenn der Versicherte das Krankenhaus verlässt und seine Einwilligung zu einer stationären Behandlung nicht erteilt […] Sofern Krankenhausleistungen wie Unterbringung und Verpflegung in Anspruch genommen werden, kann von diesem Einverständnis regelmäßig ausgegangen werden.
Pressemitteilung: Justiz NRW
Urteilsbegründung: Justiz NRW






