Finanzierung von Vivantes: Verwaltungsgericht Berlin verhandelt Klage der DRK-Kliniken

Streit um Ausgleichszahlungen des Landes Berlin für kommunalen Krankenhauskonzern erreicht mündliche Verhandlung

Das Verfahren um die Finanzierung des kommunalen Krankenhauskonzerns Vivantes erreicht eine neue Stufe. Das Verwaltungsgericht Berlin hat für den 8. Juni 2026 eine mündliche Verhandlung im Rechtsstreit zwischen den DRK-Kliniken Berlin-Köpenick und dem Land Berlin angesetzt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Ausgleichsleistungen des Landes an den kommunalen Klinikverbund rechtmäßig sind. 

Die Klage wurde von der Trägergesellschaft der DRK Kliniken Berlin-Köpenick erhoben. Sie richtet sich gegen die Finanzierung der kommunalen Krankenhausgesellschaft Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH durch das Land Berlin. Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Zuwendungen des Landes gegen verschiedene rechtliche Grundsätze verstoßen könnten. Genannt werden insbesondere die Berufsfreiheit, der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie europäische beihilferechtliche Vorgaben. Darüber hinaus sieht die Klägerin mögliche Konflikte mit dem Krankenhausfinanzierungsrecht und dem haushaltsrechtlichen Vorbehalt staatlicher Ausgaben.

Der Rechtsstreit hat bereits eine prozessuale Vorgeschichte. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage im August 2024 zunächst an das Landgericht Berlin II verwiesen. Begründet wurde dies damals mit der Einschätzung, es handele sich um eine privatrechtliche Streitigkeit. Gegen diesen Beschluss legte die Klägerin Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob die Verweisung jedoch auf und stellte fest, dass der Verwaltungsrechtsweg zulässig sei. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor, sodass die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung zuständig sind.

Für die Berliner Krankenhauslandschaft besitzt das Verfahren eine erhebliche Bedeutung. Vivantes ist der größte kommunale Krankenhauskonzern der Hauptstadt und übernimmt zentrale Aufgaben der stationären Versorgung. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Träger finanzielle Ausgleichsleistungen erhalten dürfen, könnte daher über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für die Finanzierung kommunaler Krankenhäuser entfalten.

Die mündliche Verhandlung findet am 8. Juni 2026 um 10 Uhr im Plenarsaal des Verwaltungsgerichts Berlin statt. Ein Urteil wird an diesem Termin nicht zwingend erwartet. Die Verhandlung dürfte jedoch erste Hinweise darauf liefern, wie das Gericht die rechtlichen Argumente der Beteiligten bewertet.

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