Eine privatärztlich durchgeführte Grafting Operation bei induratio penis plastica (Penisverkrümmung) ist keine anerkannte Behandlungsmethode und nicht von der GKV zu erstatten

L 16 KR 143/20 | -Bremen, vom 17.11.2020

Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche () in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt. […]

: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

 

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