Eine privatärztlich durchgeführte Grafting Operation bei induratio penis plastica (Penisverkrümmung) ist keine anerkannte Behandlungsmethode und nicht von der GKV zu erstatten
L 16 KR 143/20 | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.11.2020
Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt. […]
Pressemitteilung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen




