BVerfG: Ambulante ärztliche Zwangsbehandlungen möglich

1 BvL 1/24 | Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2024 – Kommentar Bundesrechtsanwaltskammer

Krankenhausvorbehalt teilweise verfassungswidrig – Gesetzgeber muss nachbessern

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen ausnahmsweise auch ambulant durchgeführt werden dürfen. Die aktuelle gesetzliche Regelung, die solche Behandlungen ausschließlich in Krankenhäusern vorsieht, wurde für teilweise verfassungswidrig erklärt…

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