Bronchoflex Tubus als flexibles Instrument im Sinne des OPS 1-620

B 1 KR 29/23 R | Bundessozialgericht, Entscheidung am 14.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die Frage, ob ein Bronchoflex-Tubus im Sinne des OPS 1-620 als starres oder flexibles Instrument zu klassifizieren ist, lässt sich aufgrund fehlender spezifischer medizinischer Definitionen nur durch eine Wortlautauslegung klären. Die allgemeine Sprachbedeutung des Begriffs legt nahe, dass der Bronchoflex-Tubus ein flexibles Instrument ist. Diese Zuordnung werde durch den Namen „Bronchoflex“ zusätzlich gestützt, da „flex“ auf die Biegsamkeit hinweist. Klassfikatorisch ist der Tubus somit den flexiblen Instrumenten zuzuordnen.