BGH prüft Schutz vor Diskriminierung in Kliniken bei blinder Patientin
Grundsatzfrage zur Anwendbarkeit des AGG im Gesundheitswesen könnte weitreichende Folgen für Reha-Kliniken und Krankenhäuser haben
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit einem Fall, der über die konkrete Aufnahmeverweigerung einer blinden Patientin hinaus grundsätzliche Bedeutung für das Gesundheitswesen haben dürfte. Wie die Hessenschau berichtet, prüft der BGH derzeit, ob das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch auf Behandlungsverträge im Gesundheitswesen anwendbar ist. Die Entscheidung soll am 21. Mai 2026 verkündet werden.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Klage einer blinden Frau, der die Aufnahme in einer Rehaklinik in Bad Wildungen verweigert worden war. Die Klägerin sieht darin eine Benachteiligung aufgrund ihrer Behinderung. Unterstützt wird sie vom Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, der nach eigenen Angaben zahlreiche vergleichbare Fälle aus Arztpraxen, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen kennt.




