Bewertung der Nebendiagnose ICD O75.6 im Kontext einer protrahierten Geburt
L 11 KR 354/22 KH | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2023
Laut DKR 1521o wird eine Geburt als protrahiert bezeichnet, wenn sie bei aktiver Wehensteuerung nach 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit nicht unmittelbar bevorsteht. Die Kodierung erfolgt dann mit Kodes wie O75.6, wenn die Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung erfolgt ist.
Im Streitfall wurde eine aktive Wehensteuerung mittels Oxytocin-Gabe im Krankenhaus dokumentiert. Diese Wehensteuerung ist demnach Bestandteil der Beurteilung.
Die Vorschrift fordert eine 18-stündige regelmäßige Wehentätigkeit, jedoch nicht, dass die Wehensteuerung während dieser Zeit im Krankenhaus stattfand. Der Fokus liegt auf der Dauer der Wehentätigkeit, nicht auf dem Ort der Wehensteuerung.
Eine regelmäßige Wehentätigkeit ist definiert als Kontraktionen der Gebärmutter, die in einer festen Ordnung und Progression auftreten. Die 18-stündige Wehentätigkeit muss somit als regelmäßige Wehentätigkeit interpretiert werden, was durch die Definition und den medizinischen Sprachgebrauch bestätigt wird (vgl. S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin, AWMF 015/083).
Die Nebendiagnose ICD O75.6 fällt klar in den Anwendungsbereich der DKR 1521o. Die vorhandene Dokumentation und die gegebene Definition der regelmäßigen Wehentätigkeit bestätigen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach Überzeugung des Senats war eine regelmäßige Wehentätigkeit über mindestens 18 Stunden vorhanden, was die Anwendung des Codes O75.6 rechtfertigt.