Arztpraxis: Extrabudgetäre Leistungen zählen bei Profilzeiten mit
Das Landessozialgericht habe entschieden, dass auch extrabudgetäre Leistungen in die Berechnung der Profilzeiten von Arztpraxen einzubeziehen sind.
Damit erteilte das Gericht Versuchen eine Absage, durch die Ausklammerung extrabudgetärer Leistungen auffällig hohe Gesprächs- und Leistungszeiten zu rechtfertigen.





