vfdb: Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung in Teilen korrekturbedürftig

Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes kritisiert fehlende Einflussmöglichkeiten der Leistungserbringer und zentralisierte Rahmenempfehlungen

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) bewertet den aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung grundsätzlich als „ersten guten und diskutablen Vorschlag“. Ziel des Entwurfs ist eine umfassende Modernisierung der Notfallstrukturen in Deutschland, darunter die digitale Vernetzung von Rettungsdienst (112) und ärztlichem Bereitschaftsdienst (116117), um Patienten besser zu steuern und die Versorgungsqualität zu erhöhen.

Kritisch beurteilt die vfdb die Einrichtung eines künftigen Gremiums, das die Qualitätssicherung im Rettungsdienst überwachen und sogenannte „Rahmenempfehlungen“ beschließen soll. In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium erklärt die vfdb, dass die Bezeichnung „Rahmenempfehlung“ irreführend sei. Die Regelung der Notfallrettung müsse weiterhin ausschließlich in der Verantwortung der Länder bleiben. Ein bundesweit agierendes Gremium dürfe keine verbindliche Gestaltungsrolle in der medizinischen Notfallversorgung übernehmen.

Darüber hinaus bemängelt die vfdb, dass die Leistungserbringer der Notfallversorgung – etwa Feuerwehren und Hilfsorganisationen – in dem geplanten Gremium kein Stimmrecht erhalten sollen. Die Vereinigung betont, dass dies zwingend erforderlich sei, um den Rettungsdienst im Dreiklang aus Kommunen, Leistungserbringern und Kostenträgern angemessen abzubilden.

Die vfdb fordert daher eine Überarbeitung des Referentenentwurfs, um sicherzustellen, dass die Expertise und Interessen der operativen Rettungsdienste in allen Entscheidungen berücksichtigt werden und die föderale Struktur der Notfallversorgung gewahrt bleibt.