VdK kritisiert geplantes Krankenhausreform-Anpassungsgesetz
Ausnahmeregelungen und Streichung von Mindeststandards gefährden Patientensicherheit
Berlin – Der Sozialverband VdK übt scharfe Kritik am Entwurf des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. In einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet VdK-Präsidentin Verena Bentele den Gesetzesentwurf als Rückschritt:
„Die geplante Abschwächung verbindlicher Mindeststandards, insbesondere im ärztlichen Bereich, sowie zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Bundesländer gefährden zentrale Ziele der Reform: eine bundesweit einheitliche, qualitativ hohe und sichere Patientenversorgung“, so Bentele.
Besonders kritisch bewertet der VdK die Streichung der Regelungen zur Erreichbarkeit von Fachabteilungen innerhalb von 30 bis 40 Minuten. „Damit rückt das Ziel, die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, in weite Ferne“, betont Bentele. Zudem solle das einzige bisher vorgesehene Qualitätskriterium, die Personaluntergrenze in Krankenhäusern, gestrichen werden. Bentele fragt: „Was bitte nutzt den Versicherten eine Reform, die sich durch zahlreiche Ausnahmeregelungen selbst ad absurdum führt?“
Weitere Kritikpunkte des VdK betreffen die fehlende Barrierefreiheit, das Ausbleiben einer umfassenden Fahrtkostenerstattung für Patientinnen und Patienten in entlegenen Regionen sowie fehlende grundlegende Verbesserungen in der Patientensicherheit.




