Regierungsentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht
Bundesregierung setzt europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem „European Green Deal“ um
Das Bundesministerium für Justiz hat gestern Abend eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der über den Beschluss eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen informiert wird. Dieser Gesetzentwurf ist Teil der Bemühungen, die europäischen Vorgaben im Rahmen des „European Green Deal“ und der Strategie der Europäischen Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft ins deutsche Recht zu integrieren.
Der Gesetzentwurf, der am 24. Juli 2024 im Kabinett beschlossen wurde, sieht die Umsetzung der europäischen Vorgaben nach dem Prinzip 1:1 vor. Dies bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet werden, zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht soll die Transparenz über den Umgang der Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg erhöhen. Die Angaben in diesen Berichten sollen durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden…
Auf der Webseite mein-nachhaltiges-krankenhaus.de stehen verschiedene Dokumente zur Verfügung, die umfassende Informationen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten. Diese Dokumente unterstützen die betroffenen Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen:
- Synopse zum Regierungsentwurf (Stand: 23.07.2024)
Die Synopse dient als Arbeitshilfe und bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Regierungsentwurfs. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Synopse nicht Bestandteil des rechtsverbindlichen Textes der Gesetzesvorlage ist. - Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464
Dieser Gesetzentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU legt die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest. - Informationspapier – Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Dieses Informationspapier bietet eine detaillierte Übersicht über die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die Unternehmen. Es erläutert die Anforderungen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung der Berichtspflichten.




