Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur Anhang 2 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017

Beschluss des vom 05.09.. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Mit Beschluss vom 17.11. erfolgte die Einfügung eines Anhangs 2 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017 (Auswahllisten). Im Nachgang zur Beschlussfassung gab es einen externen Hinweis auf eine Unstimmigkeit, weshalb die Auswahllisten mit dem vorliegenden Beschluss gemäß § 10 korrigiert werden. In der Auswahlliste „Spezielles therapeutisches “ (Kapitel A-11.4) wird die Zeile „SP02 Medizinischer Fachangestellter und Medizinische Fachangestellte“ gestrichen. Der Beschluss für das Berichtsjahr 2017 ist notwendig, um die Konsistenz zwischen den Normbestandteilen (Anlage 1 und Anhang 2 zu Anlage 1 Qb-R) und den wiederherzustellen.

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