Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur Anhang 2 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017

Beschluss des G-BA vom 05.09.2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Mit Beschluss vom 17.11.2017 erfolgte die Einfügung eines Anhangs 2 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017 (Auswahllisten). Im Nachgang zur Beschlussfassung gab es einen externen Hinweis auf eine Unstimmigkeit, weshalb die Auswahllisten mit dem vorliegenden Beschluss gemäß § 10 Qb-R korrigiert werden. In der Auswahlliste „Spezielles therapeutisches Personal“ (Kapitel A-11.4) wird die Zeile „SP02 Medizinischer Fachangestellter und Medizinische Fachangestellte“ gestrichen. Der Beschluss für das Berichtsjahr 2017 ist notwendig, um die Konsistenz zwischen den Normbestandteilen (Anlage 1 und Anhang 2 zu Anlage 1 Qb-R) und den Servicedateien wiederherzustellen.
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