Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2024

Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft.

Plenum beschließt Modifikation der Berechnung des Vergütungswegfalls und Verlängerung der Übergangsphase

Das Plenum hat am 19. Oktober 2023 beschlossen, die Anwendung des Wegfalls des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben gemäß PPP-RL bis einschließlich 2025 zu verschieben. Ein zuständiger Unterausschuss wurde beauftragt, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Berechnung des Vergütungswegfalls und zur Einführung der Rechtsfolgen bis März 2024 vorzulegen. Nach Prüfung des Vorschlags hat das Plenum nun beschlossen, die Berechnung des Vergütungswegfalls zu modifizieren, um den Einstieg in die konkrete Anwendung der Rechtsfolgen ab 1. Januar 2026 zu unterstützen. Dabei wird der bisherige Faktor auf 1,0 reduziert und ein zweiter Faktor eingeführt, der sich auf die durchschnittlichen Personalausgaben für das therapeutische Personal bezieht. Aufgrund der Ergebnisberichte des IQTIG, die auf einen weiteren Bedarf an Zeit für die Weiterentwicklung der Versorgung und den Personalaufbau hinweisen, hat der G-BA die Übergangsphase verlängert.

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