Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

: Nachlässige Qualitätssicherung im Digitalen Versorgung-Gesetz

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften bei , wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen Krankenversicherung genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und . […]

: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

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