Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste bestätigen hohe Qualität

Bericht zur Qualitätssicherung 2025 veröffentlicht – mehr als drei Millionen Begutachtungen durchgeführt

Der Medizinischer Dienst Bund hat den Bericht zur kontinuierlichen Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung (KQP) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Danach erfüllen die Medizinischen Dienste und der Sozialmedizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (SMD DRV KBS) die Qualitätsanforderungen an die Pflegebegutachtung auch angesichts steigender Begutachtungszahlen und wachsender Anforderungen an die Gutachtenerstellung. Im Jahr 2025 wurden mehr als drei Millionen Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt.

Die kontinuierliche Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung erfolgt nach einem einheitlich festgelegten Verfahren. Dabei werden die Gutachten sowohl innerhalb der einzelnen Medizinischen Dienste als auch übergreifend zwischen verschiedenen Diensten überprüft. Bei der internen Qualitätssicherung prüfen Gutachterinnen und Gutachter eines Medizinischen Dienstes die Pflegegutachten ihrer Kolleginnen und Kollegen aus derselben Organisation. Ergänzend werden im Rahmen der übergreifenden Qualitätssicherung ausgewählte Gutachten durch Gutachterinnen und Gutachter eines anderen Medizinischen Dienstes evaluiert. Nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund wurden die Ergebnisse der internen Qualitätssicherung auch im Jahr 2025 in sehr hohem Maß durch die übergreifenden Prüfungen bestätigt. Dies wird als Hinweis auf eine konstant hohe Qualität und eine einheitliche Umsetzung der Pflegebegutachtung gewertet.

Mehr als drei Millionen Pflegebegutachtungen im Jahr 2025

Die Medizinischen Dienste und der SMD DRV KBS führten im vergangenen Jahr mehr als drei Millionen Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) durch. Die hohe Zahl der Begutachtungen stellt die Organisationen vor wachsende Anforderungen an die Qualität und Einheitlichkeit der Verfahren.

Die Qualitätssicherung soll deshalb nicht nur mögliche Abweichungen identifizieren, sondern zugleich die kontinuierliche Weiterentwicklung der Begutachtung unterstützen. Die regelmäßigen internen und übergreifenden Prüfungen bilden dabei einen wesentlichen Bestandteil des Qualitätssicherungssystems.

Der aktuelle Bericht bestätigt nach Darstellung des Medizinischen Dienstes Bund, dass die etablierten Verfahren auch bei steigenden Begutachtungszahlen funktionieren. Die Anforderungen an die Erstellung der Gutachten würden demnach weiterhin erfüllt.

Einheitliche Begutachtung als Qualitätsziel

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist eine nachvollziehbare und möglichst einheitliche Begutachtung von zentraler Bedeutung. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit bildet die Grundlage für den Zugang zu Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und hat damit unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Betroffenen.

Die übergreifende Qualitätssicherung zwischen den Medizinischen Diensten soll dazu beitragen, bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards zu gewährleisten. Dass die Ergebnisse der internen Prüfungen durch die externe beziehungsweise übergreifende Prüfung in hohem Maß bestätigt wurden, wertet der Medizinische Dienst Bund als Beleg für die Stabilität des Qualitätssicherungssystems.

Der veröffentlichte Bericht bezieht sich auf die im Jahr 2025 durchgeführten Maßnahmen der kontinuierlichen Qualitätssicherung. Damit liefert er zugleich einen aktuellen Überblick über die Qualität der Pflegebegutachtung durch die Medizinischen Dienste und den SMD DRV KBS.

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