DKG warnt vor faktischem Verbot von Ethanol in Desinfektionsmitteln

Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert Bundesregierung auf, sich in der EU für sicheren Infektionsschutz einzusetzen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat am 4. November 2025 vor den Folgen des laufenden Biozid-Verfahrens der Europäischen Union gewarnt, das den Einsatz von Ethanol in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln stark einschränken oder faktisch verbieten könnte.

„Ein solches Verbot hätte verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz in Deutschland und würde die Patientenversorgung massiv gefährden“,

Ethanol sei seit Jahrzehnten eines der wirksamsten und verträglichsten Desinfektionsmittel und besonders in Krankenhäusern unverzichtbar. Ein Wegfall würde hochgefährdete Situationen, etwa bei der Ausbreitung hochinfektiöser Viruserkrankungen wie Polio, erheblich verschärfen. Auch während der Corona-Pandemie sei der Schutz ohne Ethanol deutlich eingeschränkt gewesen.

Kritisiert wird außerdem die Einstufung von Ethanol als sogenannte CMR-Substanz (krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch), die auf Studien zur oralen Aufnahme basiert. Bei der praktischen Anwendung in Desinfektionsmitteln sei eine orale Aufnahme durch das Vergällen des Alkohols ausgeschlossen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die DKG gemeinsam mit Gesundheitsverbänden das Bundesministerium für Gesundheit und weitere Ministerien aufgefordert, gegen die drohende Einschränkung einzuschreiten.„Wir erwarten jetzt, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck in Brüssel dafür einsetzt, dass Ethanol weiterhin als sicherer und wirksamer Bestandteil von Desinfektionsmitteln zugelassen bleibt“,
so Gaß abschließend.