G-BA beschließt Änderungen für Qualitätssicherungsverfahren 2026

Neue Spezifikationen für datengestützte Qualitätssicherung in der stationären Versorgung veröffentlicht – IQTIG übernimmt technische Umsetzung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Juli 2025 Änderungen der Spezifikationen für das Erfassungsjahr 2026 im Rahmen der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschlossen. Die neuen Vorgaben betreffen insgesamt zwölf Qualitätssicherungsverfahren, darunter auch solche mit hoher Relevanz für chirurgische und transplantationsmedizinische Leistungen wie QS CHE (Cholezystektomie), QS TX (Transplantationen) oder QS KEP (Knieendoprothesenversorgung).

Ziel der Maßnahme ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im stationären Bereich auf Basis strukturierter Leistungsdaten. Grundlage für die nun beschlossenen Änderungen sind die Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das laut Beschluss auch mit der technischen Umsetzung beauftragt wurde.

Die betroffenen QS-Verfahren sind:

  • QS CHE (Cholezystektomie),
  • QS TX (Transplantationen),
  • QS KCHK (Koronarchirurgie),
  • QS KAROTIS (Karotisintervention),
  • QS MC (Mammakarzinom),
  • QS GYN-OP (gynäkologische Operationen),
  • QS DEK (Dekubitusprophylaxe),
  • QS HSMDEF (Herzschrittmacher- und Defibrillator-Implantationen),
  • QS PM (Perinatalmedizin),
  • QS HGV (Hüftgelenkversorgung),
  • QS KEP (Knieendoprothesenversorgung).

Der G-BA bezieht sich in seinem Beschluss auf die jeweils geltenden Paragrafen der DeQS-RL, wonach bei Bedarf Änderungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Rückmeldungen erfolgen können. Die ausführliche technische Dokumentation sowie alle aktualisierten Spezifikationen werden laut Beschluss durch das IQTIG veröffentlicht und sind unter www.iqtig.org abrufbar.