DIVI fordert Krisenfestigkeit der Kliniken: Umsetzung vorhandener Konzepte und gesicherte Finanzierung notwendig

Intensiv- und Notfallmediziner mahnen Eigeninitiative und systematische Vorbereitung für Katastrophenfälle an

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat bei ihrer Jahrestagung in Hamburg die dringende Umsetzung vorhandener Krankenhaus-Katastrophen- und Alarmpläne gefordert. Nur so könne die Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens in Krisen und Katastrophen, etwa bei Großschadensereignissen oder im Verteidigungsfall, gewährleistet werden.

„Die überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser in Deutschland hat eine sogenannte KAEP, also Krankenhausalarm- und -einsatzplanung, für Massenanfälle von Verletzten“, erklärte Professor Andreas Markewitz, medizinischer Geschäftsführer der DIVI. „Aber in der Schublade nützen Pläne nichts. Wir müssen uns alle dringend mehr und aktiv damit auseinandersetzen, was genau im Ernstfall zu tun ist!“

Finanzierung und Übungen als Schlüssel zur Krisenvorbereitung

Professor Felix Walcher, Direktor des Instituts für Public Health in der Akutmedizin der Universität Magdeburg, betonte die Bedeutung regelmäßiger Vollübungen: „Der durch eine Vollübung entstehende Finanzierungsbedarf von 50.000 bis 100.000 Euro pro Klinik muss verbindlich gedeckt werden.“ Bei Großübungen mehrerer Kliniken eines Traumanetzwerks, an denen auch Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr und Technisches Hilfswerk beteiligt sind, können Kosten bis zu 500.000 Euro entstehen.

Walcher verwies auf seine Erfahrungen nach den Anschlägen in Paris 2015 und auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016. Durch intensive Schulungen und Übung konnte das Team der Universitätsmedizin Magdeburg die Patienten effizient versorgen: „So wusste nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt vor knapp einem Jahr jede und jeder, was genau zu tun ist und wir konnten die 72 teils schwerstverletzten von den insgesamt 300 Patientinnen und Patienten zügig versorgen.“

Neuer Leitfaden nach Urteil zum Triage-Gesetz

DIVI-Generalsekretär Professor Uwe Janssens verwies auf die Bedeutung einer einheitlichen Handlungsgrundlage in Deutschland: Nach der Aufhebung des Triage-Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht sei ein neuer Leitfaden notwendig, der als konsentierte Empfehlung an die Bundesländer weitergegeben werden könne. „Wir sind Ärztinnen und Ärzte und wir wollen im Ernstfall Leben retten – so viele wie möglich“, erklärte Janssens.

Der Leitfaden soll die Entscheidungsfreiheit der Medizinerinnen und Mediziner sichern und verhindern, dass in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Vorgaben gelten.

Handlungsbedarf für Bund, Länder und Kliniken

Markewitz und Walcher machten deutlich, dass die Vorbereitung auf Katastrophenfälle eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Es gehe nicht nur um Strukturen und Personal, sondern auch um Material, Logistik, Kommunikation und Übungen.

„Der Bündnis- und Verteidigungsfall wird zum Ende des Jahrzehnts erwartet“, erklärte Markewitz. Walcher ergänzte: „Wir brauchen nun von der Politik die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit klar definierten Zuständigkeiten der Ressorts in Bund und Ländern sowie die Sicherstellung einer verbindlichen Finanzierung.“