Streit um Patientendaten: BinDoc klagt gegen Datenschutzaufsicht
Verwaltungsgericht Stuttgart soll Auskunftsanordnung prüfen – Kernfrage ist die Anonymisierung von Klinikdaten
Der Krankenhaus-Analyseanbieter BinDoc geht gerichtlich gegen eine Auskunftsanordnung des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg vor. Wie heise online berichtet, hat das Unternehmen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage erhoben und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Im Zentrum des seit mehr als zwei Jahren andauernden Konflikts steht die Frage, ob von Kliniken übermittelte Behandlungsdaten tatsächlich anonymisiert werden oder weiterhin als personenbezogene Gesundheitsdaten der DSGVO unterliegen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) untersucht nach Angaben von heise online das Anonymisierungsverfahren von BinDoc und die damit verbundenen Datenflüsse. Die Behörde bestätigte, dass die Abgrenzung zwischen anonymisierten und lediglich pseudonymisierten Daten die „Kernfrage des laufenden behördlichen Verfahrens“ sei.
BinDoc bietet Krankenhäusern eine cloudbasierte Analyseplattform für Vergleichs-, Markt- und Prognoseauswertungen. Neben öffentlich verfügbaren Informationen können dabei nach Unternehmensangaben auch klinikeigene Struktur- und Leistungsdaten verwendet werden. Die Analysen dienen unter anderem der strategischen und wirtschaftlichen Steuerung von Krankenhäusern.




