DBfK: Pflegeführung darf nicht aus Klinikleitungen verschwinden
Pflegekompetenz ist strategisch unverzichtbar – Verband fordert gesetzliche Verankerung
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) schlägt Alarm: Die Streichung der pflegerischen Geschäftsführung in einem großen kommunalen Klinikum in Brandenburg steht exemplarisch für einen besorgniserregenden bundesweiten Trend. Immer häufiger werden pflegerische Führungsstrukturen in Krankenhäusern aufgelöst oder abgewertet – entgegen wissenschaftlich belegter Vorteile und trotz steigender Versorgungsanforderungen.
„Pflegefachliche Perspektiven müssen verbindlich in strategische Entscheidungsstrukturen eingebunden sein“, fordert DBfK-Präsidentin Vera Lux. Es sei nicht hinnehmbar, dass die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen aus zentralen Führungsfunktionen gedrängt werde. Die aktuelle Entwicklung bedeute einen Rückschritt für Qualität, Patientensicherheit und Personalbindung in der Krankenhausversorgung.
Laut DBfK widerspricht der Abbau pflegerischer Leitungsfunktionen „allen Erkenntnissen moderner Kliniksteuerung“. Ohne pflegefachliche Führung drohten Fehleinschätzungen in der Versorgungsrealität, schlechte Personalstrategien und qualitative Einbußen. Gerade angesichts von Personalmangel und komplexer werdenden Behandlungsprozessen sei die Pflegeleitung auf Augenhöhe mit ärztlicher und kaufmännischer Geschäftsführung unerlässlich.
Der Verband fordert daher Klinikträger, Aufsichtsgremien und die Politik auf, die dauerhafte und gleichberechtigte Verankerung pflegerischer Leitung in Geschäftsführung und Vorständen gesetzlich und organisatorisch abzusichern – inklusive angemessener Finanzierung. „Pflegeführung ist kein Nice-to-have, sondern ein strategisches Muss“, so Lux.
Bereits in früheren Stellungnahmen, etwa zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz oder zur geplanten Krankenhausreform, hatte der DBfK auf die Schlüsselrolle pflegerischer Führungsstrukturen hingewiesen. Das aktuelle Positionspapier „Gute Führung in der Pflege ist unerlässlich“ belegt dies mit fundierten Argumenten. Dennoch zeigt die Praxis vielerorts Rückschritte – für den Verband ein Zeichen, dass gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe.







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