Berliner Senat beschließt Änderung der Krankenhausförderungs-Verordnung: Investitionsförderung von 250 auf 500 € pro Ausbildungsplatz verdoppelt

Die in den Berliner Krankenhausplan aufgenommenen haben Anspruch auf die ihrer Investitionskosten durch das Land . Das Land fördert auch die Investitionskosten der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten, wenn die Krankenhäuser Träger oder Mitträger der Ausbildungsstätte sind. Zu den Fördermitteln für die Investitionen der ären und teilstationären Versorgung gewährt das Land wie die meisten Bundesländer zusätzliche Mittel für die Ausbildungsplätze. Der Berliner Förderbetrag von 250 € je zum 1. November des Vorjahres betriebenen Ausbildungsplatz zählt bereits jetzt zu den bundesweit höchsten Beträgen. […]

: Berlin.de

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