Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor

Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Insbesondere sind die begehrten Regelungen über die Bemessung des Pflegepersonals in Krankenhäusern mit Bundesrecht nicht vereinbar, weil der Bund insoweit von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht hat. […]

: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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