Ab Februar 2021 werden wieder alle bisher geregelten Pflegepersonaluntergrenzen in Kraft gesetz

Durch die Coronapandemie war es im Jahr 2020 zu einer befristeten Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung gekommen. Zudem haben seit dem 1. Februar 2021 vier weitere pflegesensitive Bereiche eine Personaluntergrenze erhalten: die allgemeine Chirurgie, die Innere Medizin, die Pädiatrie und die Pädiatrische Intensivmedizin. Die Pflegepersonal-Mindestgrenzen gelten nun für insgesamt zwölf Bereiche.

„Es ist positiv, dass die befristete Aussetzung der Personaluntergrenzen nun endet und weitere Untergrenzen hinzugekommen sind“, sagt Patricia Drube, Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein. Dennoch sieht sie dieses Instrument kritisch, da es wirklich nur eine Mindestbesetzung vorgibt  […]

Pressemitteilung: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

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