Revision im Verfahren gegen früheren UKS-Chefarzt vor dem OLG Saarbrücken

Staatsanwaltschaft und Nebenklage gehen gegen Freispruch im Verfahren wegen sexueller Belästigung vor

Das Oberlandesgericht Saarbrücken wird sich am 16. März 2026 mit der Revision in einem Strafverfahren gegen einen früheren Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) in Homburg befassen. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung. Nach Gerichtsangaben ist für 14 Uhr eine mündliche Verhandlung angesetzt. Anlass ist die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen einen Freispruch, den das Landgericht Saarbrücken am 11. Dezember 2024 ausgesprochen hatte.