Landesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung eines Chefarztes
Zweite Instanz gibt Hohenloher Krankenhaus recht und weist vorheriges Urteil zurück
Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat die fristlose Kündigung eines Chefarztes am Hohenloher Krankenhaus bestätigt. Wie Stimme.de berichtet, gab das Gericht damit der Hohenloher Krankenhaus gGmbH in zweiter Instanz recht, nachdem das Arbeitsgericht Heilbronn die Kündigung zuvor für unwirksam erklärt hatte.




