Kommunale Bürgschaften sichern Neubau und Zukunft des Klinikums Idar-Oberstein

Landkreis und Stadt stimmen Gesellschaftsvertrag ab, um Baufinanzierung und Betriebsstabilität zu gewährleisten

Idar-Oberstein – Die kommunalen Gesellschafter der Klinikum Idar-Oberstein GmbH stehen vor entscheidenden Beschlüssen: Am kommenden Montag werden Kreistag Birkenfeld, Stadtrat Idar-Oberstein, Verbandsgemeinderat Baumholder und Stadtrat Baumholder über Bürgschaften für den „Ergänzungsneubau“ sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrags abstimmen.

Die Bürgschaften umfassen 5 Millionen Euro ab November 2025 sowie 15 Millionen Euro frühestens ab Juni 2026 und dienen ausschließlich der Absicherung zusätzlicher Darlehen für den Bau, dessen Hauptfinanzierung durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgt. Der Mehrheitsgesellschafter, die Saarland-Heilstätten GmbH (SHG), kann keine Sicherheiten stellen.

Voraussetzung für die Bürgschaften ist die Anpassung des Gesellschaftsvertrags, um die Rechte der kommunalen Gesellschafter zu stärken, die zweckgebundene Verwendung der Darlehensmittel sicherzustellen und qualifizierte Mehrheitserfordernisse für wichtige Entscheidungen festzuschreiben. Zudem übernimmt ein vom Landkreis bestimmtes Mitglied den Aufsichtsratsvorsitz. Eine Call-Option ermöglicht dem Landkreis, die SHG-Anteile im Verkaufsfall selbst oder an Dritte zu übertragen.

Landrat Miroslaw Kowalski betont, dass eine Erhöhung der kommunalen Anteile zunächst nicht vorgesehen ist. Aktuell hält die kommunale Familie 49,95 Prozent. Ziel sei es, den hochqualifizierten Betrieb des Klinikums parallel zum Neubau sicherzustellen. Oberbürgermeister Frank Frühauf ergänzt, dass im Falle eines Ausscheidens der SHG Alternativen geprüft werden müssten, bisher aber keine konkreten Gespräche stattgefunden haben.

Die Entscheidungen am Montag gelten als entscheidend für die Stabilität und die Zukunft der regionalen Gesundheitsversorgung.