Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen das Klinikum Fichtelgebirge eingestellt

Staatsanwaltschaft findet kein strafbares Verhalten – Dokumentation in Einzelfällen verbesserungsbedürftig

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die frühere und aktuelle Geschäftsführung des Klinikums Fichtelgebirge eingestellt. Wie das Klinikum mitteilt, ergab die umfassende Prüfung „keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage“. Es konnte kein strafrechtlich relevantes oder systematisches Fehlverhalten bei der Abrechnung festgestellt werden.

Die Ermittlungen bezogen sich auf rund 1.800 Kurzliegerfälle gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten aus dem Zeitraum 1. Juli 2018 bis 2. Juli 2024. Ausgangspunkt war ein Vorwurf des Dienstleistungszentrums Krankenhäuser der AOK Bayern, wonach stationäre Leistungen zu Unrecht abgerechnet worden seien.

Die Staatsanwaltschaft ließ Kliniken in Selb und Marktredwitz durchsuchen, befragte Mitarbeitende der Klinikleitung, des ärztlichen Dienstes, des Medizincontrollings sowie der Kodier- und Abrechnungsabteilungen. Das Ergebnis war eindeutig: „Kein unzulässiges oder systematisches Zusammenwirken konnte festgestellt werden.“

Stattdessen ergaben die Ermittlungen lediglich, dass die Dokumentation in einigen Einzelfällen präziser hätte sein müssen. Die medizinisch korrekten Leistungen selbst seien jedoch grundsätzlich abrechenbar gewesen – lediglich die Ausgestaltung der Dokumentation war vereinzelt nicht optimal.

Das Verfahren betrifft zudem einen Bereich, in dem zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen häufig unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Abrechenbarkeit bestehen.

Landrat Peter Berek, Vorsitzender des Verwaltungsrats, begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft deutlich: „Der unbegründete Vorwurf hat das gesamte Klinikum, aber vor allem die Geschäftsführung hart getroffen. Umso wichtiger ist dieses Signal zu unseren Gunsten – nicht nur juristisch, sondern auch menschlich.“

Bereits 2021 hatte das Klinikum nach Hinweisen der AOK interne Maßnahmen zur Dokumentationsverbesserung eingeleitet. Die Anzahl der kritischen Fälle sei seitdem bereits deutlich zurückgegangen.

Trotz dieser Maßnahmen wurde die Staatsanwaltschaft informiert und leitete ein umfangreiches Verfahren ein. Die spätere Entlastung hingegen sei bislang nicht öffentlich kommuniziert worden, weshalb das Klinikum nun selbst an die Öffentlichkeit geht.

Geschäftsführer Alexander Meyer betont die Belastungen: „Das Verfahren hat uns organisatorisch und menschlich stark beansprucht. Die psychische Belastung für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war erheblich.“

Das Klinikum befindet sich aktuell in einem tiefgreifenden Umstrukturierungsprozess, um trotz wirtschaftlicher Herausforderungen medizinisch und wirtschaftlich stabil zu bleiben.

„Wir haben eng und kooperativ mit den Behörden zusammengearbeitet. Jetzt richten wir unseren Fokus wieder auf unsere eigentlichen Aufgaben.“

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