Fusion als Chance: In Darmstadt planen ein weltliches und ein kirchliches Krankenhaus den Zusammenschluss
Kooperation zwischen städtischem Klinikum und Elisabethenstift stellt arbeitsrechtliche Weichen
In Darmstadt planen das städtische Klinikum und das zum Agaplesion-Konzern gehörende Elisabethenstift eine Kooperation im Zuge der bevorstehenden Krankenhausreform. Diese Reform ziele darauf ab, eine Konzentration von Leistungen herbeizuführen, um Effizienz und Qualität in der Gesundheitsversorgung zu steigern. Die beiden Partner unterscheiden sich jedoch deutlich in Bezug auf ihre arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen: Während im städtischen Klinikum der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das Betriebsverfassungsgesetz gelten, unterliegt das Elisabethenstift kirchlichem Arbeitsrecht.
Diese Konstellation werfe wichtige Fragen auf, insbesondere welches Arbeits- und Tarifrecht in der neuen Struktur zur Anwendung kommen soll. Die Gewerkschaft ver.di und betriebliche Interessenvertretungen bestehen darauf, dass alle Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten werden und die Vorteile des TVöD genießen. Dies würde bedeuten, dass das weltliche Arbeitsrecht Vorrang vor dem kirchlichen Arbeitsrecht hätte, was insbesondere für die Beschäftigten des Elisabethenstifts erhebliche Veränderungen mit sich bringen könnte…