Ex-Verwaltungsdirektor des Klinikums Dessau klagt gegen Abberufung
Dr. André Dyrna geht vor Arbeitsgericht Dessau und Verwaltungsgericht Halle gegen seine Abberufung vor
Der frühere Verwaltungsdirektor des Städtischen Klinikums Dessau, Dr. André Dyrna, geht gerichtlich gegen seine Abberufung durch die Stadt Dessau-Roßlau vor. Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet, sind sowohl beim Arbeitsgericht Dessau als auch beim Verwaltungsgericht Halle entsprechende Klageverfahren anhängig. Gerichtssprecher bestätigten demnach den Eingang der Klagen.
Dyrna war nach 14 Jahren als Verwaltungsdirektor im Frühjahr 2025 von der Stadt abberufen worden. Hintergrund war eine personelle Neuaufstellung der Klinikleitung während der wirtschaftlichen Krise des kommunalen Krankenhauses. Sein Nachfolger wurde Björn T. Saft, der am 3. März 2025 seine Tätigkeit aufnahm. Nach damaligen Angaben des Klinikums sollte Dyrna dem Haus in seiner früheren Funktion als Referent des Ärztlichen Direktors erhalten bleiben. (1)
Die neue Betriebsleitung wurde im Sommer 2025 mit der Fortführung des Sanierungskurses beauftragt. Die Verträge von Saft und dem Ärztlichen Direktor Prof. Dr. Christoph U. Herborn wurden bis Ende 2026 verlängert. (2)




