Enzkreis-Kliniken warten auf Leistungsgruppen
CDU-Kreistagsfraktion erkundige sich nach dem Sachstand der Umsetzung
Die CDU-Kreistagsfraktion Enzkreis hat sich bei den Enzkreis-Kliniken (EKK) über den aktuellen Stand der Krankenhausreform des Bundes erkundigt. Wie aus der Antwort des RKH-Regionaldirektors Fabian Bunzel hervorgeht, ist weiterhin Geduld gefragt: Erst im zweiten Quartal 2025 sollen die Krankenhausträger über die geplanten Leistungsgruppen informiert werden.
Das baden-württembergische Sozialministerium erarbeitet derzeit eine neue Krankenhausplanung, die die Grundlage für die künftige Zuordnung der Kliniken in Leistungsgruppen bildet. Ziel ist eine stärkere Konzentration medizinischer Leistungen durch eine aktive Steuerung des Ministeriums. Dabei soll die Grund- und Regelversorgung auf Landkreisebene erhalten bleiben, während spezialisierte und hochspezialisierte Leistungen regional bzw. landesweit gebündelt werden.
Ein zentrales technisches Element ist der sogenannte „Grouper“, eine Software zur Zuordnung der stationären Fälle in die 65 Leistungsgruppen. Bislang stehen nur wenige lizenzierte Versionen zur Verfügung. Die Enzkreis-Kliniken bereiten sich bereits darauf vor, den Grouper einzusetzen, um Simulationen durchzuführen. Im Sommer 2025 werden vorläufige Bescheide erwartet, die im Rahmen eines Anhörungsverfahrens geprüft und gegebenenfalls angefochten werden können.
Parallel dazu müssen die Kliniken ab Sommer den Erfüllungsgrad der Qualitätsindikatoren nachweisen. Da nicht alle personellen Vorgaben sofort umsetzbar sind, wurden entsprechende Planungen in den Unternehmenszielen für 2025 berücksichtigt. Zudem arbeitet die RKH Gesundheit an einer standortübergreifenden Unternehmensstrategie unter dem Titel „Gemeinsam Gesundheit gestalten“, die unter anderem medizinische, finanzielle und infrastrukturelle Aspekte für die nächsten fünf Jahre umfasst.
Leistungsgruppen als Kern der Reform
Die Krankenhausreform sieht eine Abkehr vom bisherigen Fallpauschalen-System vor. Stattdessen soll ein Großteil der Vergütung für das Vorhalten medizinischer Leistungen gezahlt werden. Kliniken müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, um einer Leistungsgruppe zugeordnet zu werden. Ziel ist es, medizinische Leistungen nur noch dort anzubieten, wo sowohl die technische Ausstattung als auch das geschulte Personal vorhanden sind.