Claudia Reich wird stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Juristin übernimmt zentrale Verantwortung für Rechtsabteilung und Personalmanagement ab Februar 2026

Claudia Reich wird ab 9. Februar 2026 stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Foto: Augenfutter e.K. / Simon Pech
Claudia Reich wird neue stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Ihre Tätigkeit beginnt am 9. Februar 2026. Sie tritt die Nachfolge von Andreas Wagener an, der seit 1990 bei der DKG tätig war und zuletzt neben der Vorstandstätigkeit die Rechtsabteilung leitete. Claudia Reich wird auch die Leitung der Rechtsabteilung übernehmen.
Die 44-jährige Juristin wechselt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Verband der Krankenhausträger. Dort war sie Syndikusrechtsanwältin und Justitiarin mit Schwerpunkt auf dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz-Verfahren (AMNOG). Zuvor war sie Partnerin einer Leipziger Kanzlei mit Spezialisierung auf Medizinrecht.
Vor dem Hintergrund eines hochdynamischen regulatorischen Umfelds, steigender juristischer Anforderungen und zunehmender Komplexität in der stationären Versorgung gewinnt die Organisationsentwicklung innerhalb der DKG an Bedeutung. Mit der Zuständigkeit für Rechtsabteilung und Personalmanagement übernimmt Reich zentrale Themen, die direkt von diesen externen Herausforderungen geprägt sind.
„Die DKG ist das Sprachrohr der Krankenhäuser. Im G-BA habe ich bereits mit allen Bänken zu tun gehabt und erwarte interessante neue Aufgaben in der Verknüpfung von Krankenhausversorgung, Selbstverwaltung und natürlich juristischer Aufgaben“, erklärt Claudia Reich.
DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß ergänzt: „Mit Claudia Reich arbeitet nun eine weitere hervorragende und in der Selbstverwaltung erfahrene Juristin für die stationäre Versorgung in Deutschland. Ich bin mir sicher, dass sie nicht nur die Krankenhäuser in Rechtsangelegenheiten professionell unterstützen, sondern auch den Verband im Vorstand gut mitführen und organisieren wird.“
Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende, betont die strategische Bedeutung der Ressorts: „Immer häufiger landen komplexe gesundheitspolitische Fragen vor Gericht und werden durch Rechtsakte entschieden – die Anforderungen an fundierte juristische Bewertungen steigen stetig. Gleichzeitig müssen wir uns als Verband permanent strukturell weiterentwickeln, um auf externe Veränderungen im Gesundheitswesen verlässlich reagieren zu können. Ein leistungsfähiger Personalbereich, der diese Entwicklung unterstützt, ist dafür zentral.“
Die DKG ist der Dachverband der 28 Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen von 16 Landesverbänden und 12 Spitzenverbänden in der Bundes- und EU-Politik und nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.874 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten und rund 23 Millionen ambulante Fälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitenden (2023). Mit einem Jahresumsatz von 141 Milliarden Euro bildet die DKG einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor im deutschen Gesundheitswesen.






