Asklepios Bad Oldesloe: Klinikumbau wirft Personalfragen auf
Mögliche Umwandlung zum sektorenübergreifenden Versorger könnte medizinisches Angebot und Beschäftigungsstrukturen verändern
Die geplante Neuordnung der Asklepios Klinik Bad Oldesloe wirft zunehmend Fragen zur Zukunft des medizinischen Leistungsangebots und der Beschäftigten auf. Im Zuge der Krankenhausreform prüft das Land Schleswig-Holstein, ob der bisherige Grund- und Regelversorger künftig als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (SÜV) weitergeführt werden kann. Damit könnten die bisherige Notaufnahme und Intensivstation entfallen.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hatte bei der Regionalkonferenz Süd am 21. September 2026 erklärt, dass für Bad Oldesloe neben dem SÜV-Modell auch die Einordnung als spezialisierte geriatrische Fachklinik betrachtet werden müsse. Entscheidend seien die medizinischen Leistungsgruppen, der regionale Versorgungsbedarf und die wirtschaftliche Tragfähigkeit des künftigen Versorgungsauftrags. (1)
Für die Beschäftigten könnte eine solche Umstrukturierung erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Insbesondere in der Notfall- und Intensivmedizin sowie den damit verbundenen Funktionsbereichen wären bei einer Reduzierung des akutstationären Angebots personelle und organisatorische Anpassungen denkbar. Konkrete Stellenstreichungen oder betriebsbedingte Kündigungen sind bislang jedoch nicht bestätigt.
Die Asklepios Klinik verfügt nach eigenen Angaben über 105 stationäre Betten und elf geriatrische Tagesklinikplätze. Mehr als 400 Beschäftigte werden auf der Karriereseite genannt. Ergänzt wird das medizinische Angebot durch eine neurologische Rehabilitationsklinik und das MVZ Beste Trave mit ambulanten chirurgischen und radiologischen Leistungen. (2)
Die endgültige Entscheidung über die künftigen Leistungsgruppen und die Ausrichtung des Klinikstandorts steht noch aus. Das Land will die Feststellungsbescheide bis Ende Dezember 2026 erteilen. Erst danach dürften die konkreten Auswirkungen auf Versorgungsstrukturen und Personalplanung abschätzbar sein.




